Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung

Mitglieder des Sozialbeirats

Der Sozialbeirat besteht aus:

  1. vier Vertretern der Versicherten,
  2. vier Vertretern der Arbeitgeber,
  3. einem Vertreter der Deutschen Bundesbank und
  4. drei Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Die Mitglieder werden auf Vorschlag der jeweils vertretenen Körperschaften, die Wissenschaftler auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung der Hochschulrektorenkonferenz von der Bundesregierung für jeweils vier Jahre berufen.