Mitglieder des Sozialbeirats
Der Sozialbeirat besteht aus:
- vier Vertretern der Versicherten,
- vier Vertretern der Arbeitgeber,
- einem Vertreter der Deutschen Bundesbank und
- drei Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Die Mitglieder werden auf Vorschlag der jeweils vertretenen Körperschaften, die Wissenschaftler auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung der Hochschulrektorenkonferenz von der Bundesregierung für jeweils vier Jahre berufen.