Der Sozialbeirat
Der Sozialbeirat besteht seit 1958 und ist somit das älteste Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung in Deutschland. Er besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern, die sich aus je vier Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, drei Wissenschaftlern und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank zusammensetzen.
Die Geschäftsstelle des Sozialbeirats obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
